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   BVerwG, 26.10.1979 - VII C 65.77   

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https://dejure.org/1979,4016
BVerwG, 26.10.1979 - VII C 65.77 (https://dejure.org/1979,4016)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1979 - VII C 65.77 (https://dejure.org/1979,4016)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1979 - VII C 65.77 (https://dejure.org/1979,4016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz (AFoG) - Einbeziehung von Pilzen in den Begriff "Gemüse"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 23.02.1993 - 11 UE 676/92

    Beitragspflicht bei weiterer Bearbeitung oder Verarbeitung von Obst und Gemüse

    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Oktober 1979 - VII C 65.77 - die Auffassung vertreten, daß aus einem rohen Erzeugnis durch Sterilisation ein neues Produkt entstehe, nämlich eine nahezu unbeschränkt haltbare Vollkonserve und damit eine gegenüber dem Ausgangsprodukt andersartige Ware.

    Soweit sich das Verwaltungsgericht in der hier angefochtenen Entscheidung auf die unterschiedliche Interpretation des § 10 Abs. 8 lit.e Absatzfondsgesetz in der Ursprungsfassung vom 26. Juni 1969 (BGBl. I Seite 635) durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Oktober 1979 - VII C 65.77 -, Buchholz 451.533 AFoG Nr. 1) einerseits und den erkennenden Senat (Urteil vom 9. Mai 1985 - 11 UE 71/84 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 14. Dezember 1972 - V OE 20/72 -, ESVGH 23, 102) andererseits bezogen hat, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Senat an seiner damaligen Rechtsprechung festhalten will.

  • BVerwG, 06.05.1986 - 3 B 14.85

    Sonderabgabe - Blumenerzeugende Gartenbaubetriebe - Zierpflanzenerzeugende

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in sämtlichen Entscheidungen, die die Erhebung der Abgaben für den Absatzfonds betrafen, allgemein von der Verfassungsmäßigkeit des Absatzfondsgesetzes ausgegangen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 65.77 - ; Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - ; Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 3 B 17.83 - ).
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